29. September 2016

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz stellt Mustersatzungen für die neuen Tourismus- und Gästebeiträge zur Verfügung

Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Rheinland-Pfalz das geänderte Kommunalabgabengesetz (KAG). Mit der Novellierung des § 12 KAG wird den Kommunen eine neue Möglichkeit zur Finanzierung ihrer touristischer Aufgaben an die Hand gegeben. Bislang war die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen und Kurabgaben an die Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde oder ein anderes Prädikat der Kurgesetzgebung gebunden. Zukünftig können alle Gemeinden, unabhängig von einer Prädikatisierung, einen Tourismus- oder Gästebeitrag von touristisch profitierenden Betrieben oder von Übernachtungsgästen erheben.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat für seine Mitglieder Mustersatzungen für die Erhebung von Tourismus- und Gästebeiträgen entwickelt. Diese stellen für die Kommunen eine wichtige Hilfestellung bei der individuellen Ausarbeitung der erforderlichen Satzungen und Grundlagen dar. Die Muster gibt es für die Mitgliedskommunen des GStB zum Download in dem verbandsinternen Informationssystem kos.direkt.

Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie die Beiträge erheben. Tourismus- und Gästebeitrag können parallel zueinander erhoben werden. Mit dieser Ausweitung der Erhebungsberechtigung wird der Handlungsspielraum für eine tragfähige Tourismusfinanzierung der Gemeinden größer. Kommen andere, beispielsweise freiwillige Finanzierungsmodelle nicht zu Stande, so ist für die Einführung von Gästebeitrag und insbesondere des Tourismusbeitrags eine starke Einbindung der Betriebe zu empfehlen. Es bietet sich an, bereits die Grundlagen zur Tourismusfinanzierung mit den Unternehmen in einem gemeinsamen Prozess zu erarbeiten.

Bis zum 31. Dezember 2016 gilt eine Übergangsregelung, die es Kommunen, die aufgrund der bisherigen Rechtslage berechtigt waren einen Fremdenverkehrsbeitrag bzw. Kurbeitrag zu erheben und dazu entsprechende Satzungen erlassen haben, ermöglicht, dies bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage zu tun. Damit verbleibt diesen Gemeinden dieses Jahr, um ihre kommunale Satzung entsprechend der neuen Rechtslage anzupassen. Sollte eine Anpassung der Satzung zur Erhebung eines Tourismus- oder Gästebeitrags schon früher erfolgen, gilt ab diesem Zeitpunkt bereits das Gesetz in seiner geänderten Fassung.




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Autor(in)

Klaus Schäfer
Klaus Schäfer

Ähnliche Artikel

Related Posts:

  • Keine ähnliche Artikel gefunden
Impressum:
EWIV Eifel-Ardennen Marekting
Kalvarienbergstraße 1
D – 54595 Prüm
Geschäftsführer: Klaus Schäfer
Wittlich HRA 31940, Gerichtsstand ist Wittlich