1. März 2017

Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten: DTV fordert praktikablere Lösung

In touristisch geprägten Orten – zumindest in prädikatisierten Tourismusgemeinden – sollte es den Kommunen überlassen werden, Ferienwohnungen auch in reinen Wohngebieten ohne Einschränkung zuzulassen. Das hatte der DTV im Vorfeld der Anhörung im federführenden Umwelt- und Bauausschuss zur geplanten Änderung der Baunutzungsverordnung im Bundestag am 15. Februar 2017 nochmals u.a. gegenüber den Obleuten bekräftigt.

Laut aktuellem Gesetzentwurf sind in reinen Wohngebieten Ferienwohnungen zukünftig ausnahmsweise zulässig, wenn der Bebauungsplan kleine Beherbergungsbetriebe erlaubt und zudem die Immobilie hauptsächlich zum Dauerwohnen genutzt wird. Das trifft beispielsweise zu, wenn nicht mehr als 50 Prozent der Wohnfläche an Feriengäste vermietet wird oder bei einem Mehrfamilienhaus die Anzahl der Wohnungen überwiegt, die von Dauermietern genutzt wird. Allerdings geht diese Regelung an der Realität vorbei – nicht selten unterhalten Vermieter unter demselben Dach gleich mehrere Ferienwohnungen. Sinnvoller ist es, den Kommunen den Spielraum zu lassen, über Bebauungspläne das Ferienwohnen in Wohngebieten zu erlauben, zu beschränken oder zu untersagen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fraktionen und anschließend bis Mitte März in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten, bevor er an den Bundesrat weitergeleitet wird.

Stellungnahme des Deutschen Tourismusverbandes e.V. hier:

Kontakt:

Sarah Mempel
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 / 856 215 -121
mempel‎@deutschertourismusverband.de

DTV-Geschäftsstelle
Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin




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