30. Oktober 2015

IHK-Leitfaden zum Internet-Impressum

Eine Internetpräsenz wird für Unternehmen immer wichtiger – sei es, um für das eigene stationäre Geschäft zu werben, oder um mit einem Online-Shop Umsätze zu generieren. Der Gesetzgeber schreibt dabei unter anderem vor, ein Impressum zu verwenden. Wer dem nicht nachkommt – absichtlich oder aus Unwissen –, dem droht eine teure Abmahnung. Um Unternehmen davor zu schützen, hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier dazu eine Broschüre veröffentlicht.

Sie dient beim Erstellen eines Internet-Impressums als Leitfaden und hilft mit praktischen Anwendertipps weiter. „Wir stellen immer wieder fest, dass Unternehmer nicht richtig informiert sind und in Fallen tappen, die beispielsweise Mitbewerber über Abmahnungen ausnutzen“, sagt IHK-Rechtsexperte Michael Kant. Deshalb behandelt der Leitfaden unter anderem die gesetzlichen Regeln sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Impressumspflicht und beinhaltet eine Checkliste.

Sie erhalten die Broschüre zum Download unter IHK-Leitfaden hier.

Kontakt:

Silvia Fries
Referentin Tourismuswirtschaft – Geschäftsbereich International und Wein
E-Mail: fries@trier.ihk.de
Telefon: (06 51) 97 77-2 40
Telefax: (06 51) 97 77-9 65




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Klaus Schäfer
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