2. Juli 2014

Förderanträge im Rahmen der Förderachse ‚People-to-People‘ noch möglich

In einem begrenzten Umfang gibt es noch die Möglichkeit neue Anträge im Rahmen der Förderachse ‚People-to-People‘ einzureichen.

Insgesamt stehen für Projekte, die bis zum 30. April 2015 abgeschlossen sein müssen und von deutscher Seite eingereicht werden, 80.000 € INTERREG Mittel zur Verfügung. Der Zuschuss je Projekt beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 €. Ziel ist, im Hinblick auf eine gerechte Verteilung der Fördermittel in der Aachener Region, die Mittel auf 6 – 10 Projekte zu verteilen.

Projekte müssen spätestens bis zum 20. August 2014 schriftlich und per E-Mail in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingegangen sein. Eine Antragsberatung im Vorfeld wird empfohlen. Die Auswahlkriterien finden Sie nachstehend. Nachfragen und Beratungen gerne durch Frau Ladwein und Herr Arens, (ladwein@regionaachen.de 0241-9631944; arens@regionaachen.de 0241-9631942 ) ebenso wie die Antragsunterlagen.

Zweckverband Region Aachen, Dennewartstraße 25-27, 52068 Aachen, Tel: 0241-963 1945, Fax: 0241-963 1948

 

INFORMATION über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm INTERREG IV-A für Projekte „People to People“

Die Euregio Maas-Rhein unterstützt im Rahmen des Operationellen Programms INTERREG IV-A  Projekte, die durch Förderung der grenzüberschreitenden Kontakte zwischen Bürgern, Vereinen und Organisationen zur Verbesserung des euregionalen Bewusstseins beitragen.

Bei den in Frage kommenden Projekten, z.B. Informationsveranstaltungen, euregionale Kulturtage, Ausstellungen, Festivals, Sportevents, Publikationen, Symposien, sollen möglichst viele Partner aus den verschiedenen Teilregionen der Euregio Maas-Rhein beteiligt werden.

 

Für die mögliche Gewährung eines Zuschusses gelten folgende Auswahlkriterien:
1. Das Projekt muss zur Verwirklichung der allgemeinen Zielsetzungen des Operationellen Programms INTERREG IV-A der EMR beitragen;

2. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt;

3. Das Projekt soll zu einer dauerhaften grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beitragen.

4. Jedes Projekt muss einen klaren und strukturellen grenzüberschreitenden Charakter haben. Dieser grenzüberschreitende Charakter muss durch inhaltliche, organisatorische, finanzielle und nach Möglichkeit personelle Teilnahme auf beiden Seiten der Grenze gewährleistet sein, wobei die Effekte des Projektes an beiden Seiten der Grenze (Grenzen) wirksam werden.

5. Prioritär werden Projekte eingestuft,

– die die finanzielle und/oder organisatorische Beteiligung von vier oder fünf Partnerregionen der Euregio Maas-Rhein vorsehen;

– die einen strukturellen und dauerhaften Charakter nach der Förderung Aufweisen;
6. Das Projekt soll auf eine Stimulierung und bessere Nutzung des euregionalen Potenzials abzielen;

7. Die Finanzierung muss gesichert sein. Der Projektantrag muss einen realistischen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten;

8. Der Zuschuss beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 €. Die übrige Finanzierung muss durch die Projektträger sichergestellt werden;

9. Die Durchführung des Projektes muss innerhalb eines klar umgrenzten Zeitraums erfolgen und finanziell abgeschlossen sein ; spätestens bis zum 31. März 2015.

 

Die Projektvorschläge sind über die regionalen Antennen einzureichen, die prüfen werden, ob die Voraussetzungen des „People to People“-Projektes erfüllt sind. Die Genehmigung der separaten Projekte erfolgt durch den Vorstand der Euregio Maas-Rhein.

 




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Klaus Schäfer
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